Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einführung

Exmouth Camper Hire ist ein zu 100% kontaktloses Unternehmen.
Seitdem haben wir festgestellt, dass diese Methode, Kunden über unsere Camper zu informieren, viel einfacher ist als die Methoden der alten Schule. Sie ist jederzeit per E-Mail oder Handy verfügbar.
Auf dieser Website gibt es Lehrvideos und alle Buchungen werden sicher online bearbeitet.
Bitte berücksichtigen Sie diese Bedingung vor der Buchung.

1.1. Mietvertrag
Ihr Vertrag zur Anmietung eines Campervans bei Exmouth Camper Hire (Mietvertrag) besteht aus:
(a) den Vertrag (Mietvertrag), den Sie unterzeichnet haben, um den Campervan bei uns zu mieten; und
(b) diese Mietbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen).

1.2. Gerichtsstand
Der Mietvertrag unterliegt den Gesetzen von Westaustralien und Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Gerichte in diesem Bundesstaat nicht ausschließlich für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Ihnen und uns zuständig sind.

1.3. Australisches Verbraucherrecht
Sie haben Verbraucherrechte, die durch das australische Verbrauchergesetz gewährt werden, und weder diese Klausel noch eine andere Bestimmung des Mietvertrags schließen implizite Bedingungen, Garantien oder Rechte aus, die Sie möglicherweise nach diesen Gesetzen oder anderen Gesetzen auf Bundes-, Landes- oder Territorialebene haben, werden eingeschränkt oder geändert.

1.4. Elektronische Signaturen
Wir können elektronische Signaturen als Mittel zum Abschluss des Mietvertrags verwenden. Wenn Sie eine elektronische Signatur einfügen, stimmen Sie der Verwendung dieses Mittels zur Bestätigung und Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ihrer Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu.

2. Wer darf den Campervan fahren?

WICHTIGER HINWEIS
Ein Verstoß gegen einen Teil dieser Klausel 2 ist ein schwerwiegender Verstoß gegen den Mietvertrag. Weitere Einzelheiten finden Sie in Klausel 12.

2.1. Nur autorisierte Fahrer

Sie oder ein autorisierter Fahrer können den Campervan fahren. Jemandem, der kein autorisierter Fahrer ist, das Fahren zu gestatten, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Mietvertrag dar, der Sie und alle autorisierten Fahrer von jeglichem Anspruch auf Schadensersatz gemäß Klausel 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließt.

2.3. Altersgrenzen
Es gibt ein Mindest- und Höchstalter für diejenigen, die unsere Wohnmobile mieten. Sie und alle autorisierten Fahrer Muss mindestens 25 Jahre und nicht älter als 75 Jahre sein und mindestens 12 Monate Fahrpraxis haben, es sei denn Wir haben einer Änderung dieser Beschränkung vor Mietbeginn zugestimmt und sie ist im Mietvertrag aufgeführt.

2.4. Anforderungen an die Lizenz
(a) Sie und alle autorisierten Fahrer Muss über einen gültigen Führerschein für den Campervan verfügen, der: (i) in einem australischen Bundesstaat oder Gebiet ausgestellt wurde oder einen internationalen Führerschein (mit einem gültigen internationalen Führerschein oder einer zugelassenen Übersetzung ins Englische, falls der Führerschein nicht auf Englisch ausgestellt wurde); (ii) für die Klasse des Campervans geeignet ist; und (iii) keiner Beschränkung oder Bedingung unterliegt.
(b) Fahrschüler sowie Inhaber eines vorläufigen Führerscheins und eines Führerscheins auf Probe sind nicht zulässig und Muss nicht den Campervan fahren.

2,5. Stornierte und ausgesetzte Lizenzen
Der Campervan Muss nicht gefahren werden:
(a) während Ihr Führerschein storniert oder gesperrt wird, auch aufgrund einer Anhäufung von Minuspunkten; oder
(b) wenn Ihre Lizenz innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Mietvertrags storniert oder ausgesetzt wurde.

2.6. Falsche Informationen
Das Wohnmobil darf niemals von Ihnen oder einem autorisierten Fahrer gefahren werden, der einen falschen oder irreführenden Namen, Alter, Adresse oder Führerschein angegeben hat

3. Verbotene Verwendung

WICHTIGER HINWEIS
Ein Verstoß gegen einen Teil dieser Klausel 3 ist ein schwerwiegender Verstoß gegen den Mietvertrag. Weitere Einzelheiten finden Sie in Klausel 12.

3.1. Das Wohnmobil darf nicht von Ihnen oder einem autorisierten Fahrer gefahren werden:

a) wenn Sie berauscht sind oder unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen oder wenn der Blutalkoholgehalt oder der Drogengehalt im Blut, Urin oder in der Mundflüssigkeit den gesetzlich festgelegten Grenzwert überschreitet;
(b) rücksichtslos oder gefährlich; oder © Exmouth Camper Hire — 07/21 Seite 2 von 9
(c) solange das Wohnmobil beschädigt oder unsicher ist.

3.2. Sie und alle autorisierten Fahrer dürfen nicht:
(a) einen Atem-, Blut-, Urin- oder Mundflüssigkeitstest oder eine Beurteilung der Arzneimittelbeeinträchtigung nicht durchführen lassen oder sich weigern;
(b) das Wohnmobil nutzen: (i) für illegale Zwecke; (ii) um gefährliche, gefährliche, biogefährliche, infektiöse, brennbare Güter oder Substanzen, die die Umwelt verschmutzen oder verunreinigen, in Mengen zu transportieren, die über die für Haushaltszwecke verwendeten Mengen hinausgehen; (iii) um ein anderes Fahrzeug oder einen Anhänger anzutreiben oder abzuschleppen; (iv) um illegale Drogen oder Substanzen zu transportieren; (v) im Zusammenhang mit dem Autohandel für Experimente, Tests, Versuche oder zu Vorführzwecken oder (vi) in einem unsicheren oder verkehrssicheren Zustand; oder
(c) ein Mobiltelefon verwenden: (i) um einen Anruf zu tätigen oder entgegenzunehmen, eine Audiofunktion auszuführen oder als Navigationsgerät, es sei denn, das Wohnmobil steht still und das Gehäuse des Telefons ist in einer am Wohnmobil befestigten Halterung befestigt und für seine Verwendung ist keine manuelle Bedienung des Telefons erforderlich; oder (ii) um eine Textnachricht, Videonachricht, E-Mail oder ähnliche Kommunikation zu senden, sofern das Wohnmobil nicht geparkt ist.

3.3. Sie und alle autorisierten Fahrer dürfen nicht:
(a) das Wohnmobil vorsätzlich oder rücksichtslos zu beschädigen oder es jemand anderem zu gestatten, dies zu tun;
(b) den Campervan in irgendeiner Weise modifizieren;
(c) das Wohnmobil verkaufen, vermieten, leasen oder entsorgen; oder
(d) sich gemäß dem Personal Property Securities Act 2009 registrieren oder behaupten, berechtigt zu sein, Anteile am Wohnmobil registrieren zu dürfen.

3.4. Sie und alle autorisierten Fahrer dürfen den Campervan nicht verwenden, um Folgendes zu transportieren:
(a) Passagiere zur Miete, zum Tarif oder als Prämie oder für Mitfahrgelegenheiten;
(b) mehr als die Anzahl der Passagiere, für die das Wohnmobil lizenziert ist, oder
(c) jede Last, die die Grenzwerte überschreitet, für die das Wohnmobil entworfen, gebaut, registriert oder lizenziert wurde.

4. Verbotene Einsatzbereiche

WICHTIGER HINWEIS
Ein Verstoß gegen einen Teil dieser Klausel 4 ist ein schwerwiegender Verstoß gegen den Mietvertrag. Weitere Einzelheiten finden Sie in Klausel 12.

4.1. Der Campervan darf niemals gefahren werden:

(a) auf einer unbefestigten Straße, es sei denn, es handelt sich um: (i) eine gut ausgebaute Zufahrtsstraße zu Wohnwagen- und Wohnmobilstellplätzen, offiziellen Campingplätzen oder offiziell anerkannten Touristenattraktionen; und (ii) eine Länge von weniger als 500 Metern;
(b) Offroad; oder
(c) in allen Gebieten, in denen Schnee gefallen ist oder fallen könnte.

4.2. Der Campervan darf in keinem Bereich benutzt werden, der von uns verboten ist. Zu den verbotenen Bereichen gehören:
(a) Straßen, die anfällig für Überschwemmungen sind oder überflutet sind;
b) Strände, Sanddünen, Bäche, Flüsse, Bäche, Dämme und Hochwasser;
c) jede Straße, auf der die Polizei oder eine Behörde eine Warnung ausgesprochen hat;
(d) jede Straße, die gesperrt ist; und
(e) jede Straße, auf der es unsicher wäre, den Campervan zu fahren.

4.3. Das Wohnmobil darf niemals gefahren oder benutzt werden:
(a) außerhalb des Bundesstaates Western Australia; oder
(b) auf jede Insel, die vor dem australischen Festland liegt, es sei denn, wir haben vor Mietbeginn unsere schriftliche Genehmigung erteilt und diese ist im Mietvertrag vermerkt.

5. Deine Verpflichtungen

WICHTIGER HINWEIS
Ein Verstoß gegen eine der Unterklauseln 5.5, 5.6, 5.7, 5.8 oder 5.10 ist ein schwerwiegender Verstoß gegen den Mietvertrag. Weitere Einzelheiten finden Sie in Klausel 12.

5.1. Beginn der Vermietung
Zu Beginn der Vermietung und vor der Abholung des Campervans Sie Muss:
(a) Ihren Führerschein und den eines autorisierten Fahrers vorlegen und zulassen, dass Kopien der Führerscheine von uns angefertigt und aufbewahrt werden;
(b) legen Sie Ihren Reisepass vor, wenn Sie kein australischer Staatsbürger sind;
(c) das Wohnmobil bei Mietbeginn vollständig inspizieren, um sicherzustellen, dass der Zustand des Wohnmobils und alle bereits vorhandenen Schäden im Mietvertrag korrekt vermerkt und ausgewiesen sind. Wenn es eine Diskrepanz gibt: Sie Muss benachrichtigen Sie uns, bevor Sie die Mietstation verlassen; und (d) zahlen Sie die voraussichtlichen Mietkosten und die Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 USD.

5.2. Sicherheitsleistung
Die Kaution wird von uns als Sicherheit für die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen und Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag einbehalten und ist Ihnen zehn (10) Arbeitstage nach Mietende vollständig rückerstattet, sofern:
(a) alle Beträge, die uns im Rahmen des Mietvertrags zustehen, wurden bezahlt, einschließlich Mautgebühren und Tankkosten;
(b) das Wohnmobil wurde an dem im Mietvertrag/Buchungsformular angegebenen Datum und zu der Uhrzeit an der Mietstation zurückgegeben; (c) es liegt keine Beschädigung (außer bei angemessener Abnutzung) oder Verlust durch Dritte vor;
(d) die gemäß Klausel 7.3 gelieferte Ausrüstung ist sauber und befindet sich in demselben Zustand, in dem sie sich zu Beginn der Vermietung befand, vorbehaltlich angemessener Abnutzung;
(e) der in Abschnitt 7.1 (a) aufgeführte Feuerlöscher ist unbenutzt; (f) das Äußere und Innere des Wohnmobils sind sauber; (g) das Wohnmobil ist voll getankt; und (h) es liegt kein schwerwiegender Verstoß gegen den Mietvertrag vor,
Wir behalten uns das Recht vor, die Sicherheitsbürgschaft ganz oder teilweise einzubehalten, wenn eine dieser Bedingungen verletzt wird.

5.3. Während Ihrer Anmietung
(a) Auf täglicher Basis Du Muss: (i) Überprüfen Sie, ob die Blinker, Bremslichter, Scheinwerfer und Rücklichter ordnungsgemäß funktionieren.

5.4. Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme
Du Muss erfüllt alle vorgeschriebenen:
(a) Sicherheitsgurtgesetze und Bußgelder können von der Polizei gegen jeden Fahrer oder Beifahrer verhängt werden, dessen Sicherheitsgurt nicht ordnungsgemäß angelegt und angelegt ist; und
(b) Gesetze zur Kinderrückhaltung und stellen sicher, dass die Rückhalteeinrichtung für alle Kinder unter sieben Jahren dem Gewicht und Alter des Kindes entsprechend richtig angebracht wurde und dass die Rückhalteeinrichtung ordnungsgemäß eingestellt und befestigt ist.

5.5. Das Wohnmobil muss verschlossen und die Schlüssel aufbewahrt werden
Ihr Eigentum Sie und jeder autorisierte Fahrer müssen sicherstellen, dass das Wohnmobil verriegelt ist, wenn es nicht benutzt wird oder unbeaufsichtigt ist, und die Schlüssel oder die Fernbedienung müssen jederzeit in Ihrem Besitz oder dem eines autorisierten Fahrers aufbewahrt werden und dürfen niemals in der Zündung gelassen werden, wenn das Wohnmobil unbeaufsichtigt ist.

5.6. Angemessene Sorgfalt
Sie und jeder autorisierte Fahrer müssen das Wohnmobil angemessen pflegen, indem Sie:
(a) zu verhindern, dass es beschädigt wird;
(b) dafür zu sorgen, dass es vor Witterungseinflüssen geschützt ist;
(c) ordnungsgemäße Sicherung aller im Wohnmobil mitgeführten Waren, Eigentum oder Ausrüstung;
(d) Aufrechterhaltung des Motor- und Bremsöls sowie des Kühlmittelstands und des Reifendrucks;
(e) Verwendung des richtigen Kraftstofftyps; und
(f) sicherstellen, dass es nicht überlastet ist.

5.7. Meldung einer Störung im Campervan
Sie müssen uns sofort informieren, wenn: © Exmouth Camper Hire — 07/21 Seite 4 von 9 (a) eine Warnleuchte oder eine Fehlermeldung erscheint;
(b) Sie sehen einen niedrigen Motor- oder Bremsöl- oder Kühlmittelstand oder werden Ihnen bewusst; oder
(c) das Wohnmobil hat während der Mietzeit einen Fehler.
Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und den Campervan weiterhin nutzen, sind Sie für Schäden oder Verluste Dritter verantwortlich.

5.6. Unbefugte Reparaturen sind verboten
Sie dürfen nicht zulassen, dass jemand anderes das Wohnmobil repariert oder daran arbeitet oder es ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung abschleppt oder rettet.

5.7. Mit Vollmacht reparieren
Wenn wir Ihnen unsere vorherige Genehmigung zur Reparatur des Campervans erteilt haben, müssen Sie die ursprünglichen Steuerrechnungen und Quittungen für Reparaturen, Abschleppen oder Bergungen aufbewahren und uns vorlegen. Sie erhalten eine Rückerstattung nur, wenn diese Kosten von uns genehmigt wurden. Jeder Anspruch auf Rückerstattung setzt voraus, dass kein schwerwiegender Verstoß gegen den Mietvertrag vorliegt.

5.8. Nach einem Unfall im Wohnmobil bleiben
Sie dürfen das Wohnmobil nach einem Unfall und vor der Ankunft eines Abschlepp- oder Bergungspersonals nicht unbeaufsichtigt lassen.

5.9. Bedienung der Markise
Sie müssen sicherstellen, dass die Aufstellungs- und Betriebsanweisungen der Markise stets strikt eingehalten werden. Wenn Wind oder längere Regenperioden zu erwarten sind, müssen Sie die Markise wegstellen und sichern. Sie sind für alle Schäden an der Markise verantwortlich, die auf die Nichteinhaltung dieser Nutzungsbedingungen zurückzuführen sind.

6. Mietdauer, Kosten und Entgelte

6.1. Ihr Verleih
Ihre Anmietung des Campervans bei uns erfolgt für den Mietzeitraum und zu dem im Mietvertrag angegebenen Preis.

6.2. Verlängerung der Mietdauer
(a) Wir verstehen, dass sich die Umstände ändern und dass Sie den Campervan möglicherweise länger als die Mietdauer benötigen. Wenn ja, Sie Muss benachrichtigen Sie uns mindestens 24 Stunden vor Ablauf der Mietdauer.
(b) Wenn Sie uns nicht mindestens 24 Stunden vor Ablauf der Mietdauer darüber informieren, dass Sie eine Verlängerung benötigen, und das Wohnmobil nicht am geplanten Tag und zu der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit zurückgeben, können wir: (i) den Mietvertrag kündigen; und (ii) wenn der Standort des Campervans bekannt ist, ihn auf rechtmäßige Weise zurückholen oder, falls er unbekannt ist, nachdem wir angemessene Versuche unternommen haben, Sie zu kontaktieren, melden Das Wohnmobil wurde der Polizei gestohlen.

6.3. Stornierungen und Rückerstattungen
Stornierungsbedingungen: Mietstornierung, Rückerstattungen und Änderungen. Bei Stornierungen ab 60 Tagen vor der Abholung werden 40% der Anzahlung zurückerstattet.
Bei Stornierungen zwischen 60 und 14 Tagen vor der Abholung werden 25% der Anzahlung zurückerstattet.
Stornierung unter 14 Tagen — der gesamte Mietbetrag wird von Exmouth Camper Hire einbehalten.
Änderungen; stornierte Nächte unterliegen den oben genannten Bedingungen.
Änderungen der Mietdaten unterliegen der Verfügbarkeit.
Die ursprünglichen Stripe-Gebühren, die ECH entstanden sind, werden nach einer Rückerstattung ebenfalls an den Kunden weitergegeben.
Stellen Sie bei der Buchung sicher, dass Sie eine separate Reiseversicherung abschließen, um die oben genannten Punkte abzudecken.

6.4. Mautgebühren, Bußgelder und Verstöße
Sie und alle autorisierten Fahrer Muss zahlen Sie alle Mautgebühren, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verkehrsverstöße sowie alle Bußgelder oder Gebühren, die für das Parken oder die Nutzung des Campervans oder die Freigabe des Campervans verhängt wurden, falls es von einer Aufsichtsbehörde beschlagnahmt wurde. Eine Verwaltungsgebühr fällt an, wenn wir Sie als verantwortlichen Fahrer benennen müssen, falls eine Maut, ein Bußgeld oder ein Verstoß nicht bezahlt wurde.

6.5. Tägliches Kilometerlimit
Es gilt ein Limit von 150 Kilometern pro Nacht. Für jede Nacht, in der Sie dieses Limit überschreiten (berechnet für die gesamte Mietdauer), fällt eine zusätzliche Gebühr von fünfunddreißig Cent (35 Cent) pro Kilometer an.

6.6. Rückkehr des Campervans
(a) Du Muss Bringen Sie das Wohnmobil zurück: (i) zur Mietstation; (ii) an dem Datum und zu der Uhrzeit, die im Mietvertrag/Buchungsformular angegeben sind; (iii) in einem angemessenen Sauberkeitszustand; (iv) in demselben mechanischen Zustand, in dem es sich zu Beginn des Mietvertrags befand, mit Ausnahme leichter Abnutzung; (v) mit vollem Treibstofftank; und (vi) mit leerem Abwassertank.
(b) Wenn Sie das Wohnmobil zurückgeben: (i) mit weniger als einem vollen Tank fällt eine Tankgebühr von 55$ (einschließlich Mehrwertsteuer) zuzüglich der Treibstoffkosten an; (ii) vor dem im Mietvertrag angegebenen Datum besteht kein Anspruch auf Rückerstattung; (iii) mehr als eine Stunde nach dem Datum und der Uhrzeit, die im Mietvertrag für die Rückgabe festgelegt sind, berechnen wir Ihnen 25$ pro Stunde bis ein ganzer Miettag und ein weiterer ganzer Tag zum Standardpreis für jeden Zeitraum von 24 Stunden oder einen Teil davon, bis das Wohnmobil an uns zurückgegeben wird; oder © Exmouth Camper Hire — 07/21 Seite 5 von 9 (iv) jederzeit außerhalb unserer normalen Geschäftszeiten Sie Muss zahlen Sie für die täglichen Mietkosten und alle Schäden, bis die Mietstation das nächste Mal geöffnet ist es sei denn Wir haben einer Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten zugestimmt und diese ist auf dem Mietvertrag/Buchungsformular angegeben.

6.7. Verfahren zur Überprüfung nach der Vermietung
(a) Wir werden das Wohnmobil so schnell wie möglich nach der Anmietung inspizieren. Einige Schäden können jedoch verborgen sein, sodass eine vollständige Inspektion bis zu 14 Tage nach der Rückgabe dauern kann.
(b) Wenn ein Schaden festgestellt wird, werden wir Sie benachrichtigen, sobald dies vernünftigerweise praktikabel ist.

6.8 Ende der Vermietung
Am Ende der Mietdauer Muss zahlen:
(a) den Restbetrag der Mietkosten, einschließlich aller Gebühren für Überkilometer (falls vorhanden);
(b) den Selbstbehalt, wenn infolge eines Unfalls ein Schaden oder ein Verlust durch Dritte entstanden ist oder das Wohnmobil gestohlen wurde;
(c) alle Kosten, die uns entstehen, einschließlich: (i) Tankkosten; (ii) zusätzliche Reinigungskosten; und (iii) Gebühren für eine späte Rückgabe.
(d) für alle Schäden, die sich aus einer schwerwiegenden Verletzung des Mietvertrags ergeben;
(e) für alle Überkopfschäden;
(f) für alle Schäden am Unterboden; und (g) für alle Schäden, die durch das Eintauchen des Campervans in Wasser verursacht werden. 6.9.

6.9. Kreditkartenbehörde
Wenn ein Betrag an uns fällig ist oder unbezahlt bleibt, einschließlich:
(a) die Mietkosten;
b) Mautgebühren;
c) Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Bußgelder und Verstöße gegen den Straßenverkehr;
(d) Bußgelder oder Gebühren, die für das Parken verhängt werden;
(e) zusätzliche Reinigungskosten
(f) Kosten für die Betankung;
(g) Kosten für eine verspätete Rückgabe; oder
(h) der Schadensüberschuss. Sie ermächtigen uns, Ihre Kreditkarte innerhalb einer angemessenen Zeit nach Mietende mit diesem Betrag zu belasten.

6,10. Zahlungsverzug
Wenn Sie mit der Zahlung von Geldern, die uns im Rahmen des Mietvertrags geschuldet werden, in Verzug geraten:
(a) Du Muss zahlen Sie uns Zinsen auf diesen überfälligen Betrag, berechnet in Höhe von 10% pro Jahr, beginnend 7 Tage nach dem Datum, an dem der überfällige Betrag an uns fällig wurde, und enden am Tag der Zahlung aller fälligen Beträge;
(b) Wir können einen Handelsvertreter oder Inkassounternehmen beauftragen, und Sie müssen die angemessenen Kosten und Gebühren tragen, die uns bei der Beitreibung oder dem Versuch, diesen überfälligen Betrag einzuziehen, entstehen, einschließlich Handels- oder Inkassogebühren, Provisionen und aller Rechtskosten; und
(c) Sie ermächtigen uns, einer Kreditauskunftei Informationen über diesen Zahlungsausfall zur Verfügung zu stellen und eine aktuelle Verbraucherkreditauskunft über Sie einzuholen. Personenbezogene Daten können von der Kreditauskunftei gemäß dem Datenschutzgesetz verwendet und weitergegeben werden, um eine Kreditinformationsdatei zu erstellen oder zu verwalten, die Informationen über Sie enthält, einschließlich Zahlungsausfällen, die länger als 60 Tage sind, und der uns gegenüber geschuldeten Schulden.

7. Gelieferte Ausrüstung

7.1. Zu Beginn der Vermietung
Wir liefern: (a) eine volle (n) Gasflasche (n) und einen Feuerlöscher; und (b) alle im Fahrzeuginventar aufgeführten Artikel.

7.2. Am Ende der Miete
Wenn der Feuerlöscher benutzt wurde, werden Ihnen die Wiederbeschaffungskosten zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt.

7.3. Gegen Aufpreis
Wir liefern auch die zusätzliche Ausrüstung, die im Inventar aufgeführt ist, das dem Mietvertrag beigefügt ist.

7.4. Für die in den Klauseln aufgeführten Geräte werden Ihnen auch die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt
7.1 oder 7.3 fehlt oder wird nicht im gleichen Zustand wie zu Beginn der Vermietung zurückgegeben, sofern es zu Abnutzungserscheinungen kommt.

8. Deckung des Schadens

8.1 Schadensüberschuss
(a) Die Standarddeckung für Schäden ist in den Mietkosten enthalten.
(b) Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entschädigen wir Sie und alle autorisierten Fahrer für Schäden am Wohnmobil, dessen Diebstahl oder Verlust durch Dritte außer Ihnen Muss zahlen Sie für jeden Unfall- oder Diebstahlschaden bis zur Höhe der im Mietvertrag ausgewiesenen Selbstbeteiligung, es sei denn: (i) Wir sind uns einig, dass Sie nicht schuld waren; und (ii) die andere Partei war versichert und ihre Versicherungsgesellschaft übernimmt die Haftung.

8.2. Wann ist der Selbstbehalt für den Schaden zu zahlen?
Sofern Sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt ausdrücklich eine Belastung Ihrer Kreditkarte autorisiert haben, wird Ihre Kreditkarte mit einem Betrag in Höhe von bis zu, aber nicht mehr als dem Schadenersatz belastet:
(a) bei Einzelfahrzeugunfällen, nachdem Ihnen ein Kostenvoranschlag oder eine Steuerrechnung einer Werkstatt zugesandt wurde, in der der für den Schaden in Rechnung gestellte Betrag bestätigt wird;
(b) wenn das Wohnmobil gestohlen wurde, nachdem wir angemessene Nachforschungen angestellt haben und es unserer Meinung nach unwahrscheinlich ist, dass das Wohnmobil wiedergefunden wird; und
(c) bei Unfällen, bei denen es auch zu Schäden durch Dritte kommt, nachdem wir eine Schätzung Ihrer Gesamthaftung vorgenommen haben. Belege und Einzelheiten zum Schadensersatzanspruch durch Dritte werden Ihnen so schnell wie möglich zugesandt.

8.3. Gebühr für die Bearbeitung von Ansprüchen
Für alle Ansprüche aus Unfall, versuchtem Diebstahl und Diebstahl wird zusätzlich zur Haftung für den Selbstschaden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 USD erhoben. Diese Gebühr dient dazu, uns für den Arbeitsaufwand und die damit verbundenen Kosten bei der Bearbeitung Ihres Antrags zu entschädigen.

8.4. Eine Reiseversicherung wird empfohlen
Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Reiseversicherung abzuschließen, die persönliche Gegenstände, die Erstattung des Selbstbehalts und die Deckung von Verspätungen und Kosten aufgrund von Naturkatastrophen sowie verspäteten oder stornierten Flügen und anderen Transportarten umfasst.

9. Ausschlüsse von der Schadensdeckung

9.1. Auch wenn Sie den Selbstbehalt für den Schaden bezahlt haben,
Es besteht kein Schadensschutz, und Sie und alle autorisierten Fahrer haften für:
(a) Schäden oder Verluste Dritter, die sich aus: (i) einer schwerwiegenden Verletzung des Mietvertrags ergeben; oder (ii) der Nutzung des Campervans durch einen Fahrer, der kein autorisierter Fahrer ist oder der jünger als 25 oder älter als 75 Jahre ist;
(b) Schäden an der Decke;
(c) Schäden am Unterboden;
(d) Schäden, die verursacht wurden durch: (i) das Eintauchen des Campervans in Wasser; (ii) die falsche Kraftstoffart verwendet; und (e) Schäden an den Reifen des Campervans, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.

9.2. Es gibt auch keinen Schadensschutz für:
(a) die vollen Kosten für den Austausch oder die Reparatur aller von uns gelieferten Zubehörteile, einschließlich, aber nicht beschränkt auf GPS-Geräte, verloren gegangene Schlüssel, schlüssellose Start- und Fernbedienungsgeräte sowie alle von uns gemäß Klausel 7 gelieferten Geräte;
(b) Verlust oder Beschädigung von Waren oder Eigentum, die im Wohnmobil mitgeführt werden, unabhängig davon, ob sie Ihnen oder einem Dritten gehören;
(c) persönliche Gegenstände, die im Wohnmobil zurückgelassen oder gestohlen wurden oder für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum von: (i) Ihnen; (ii) einem Verwandten, Freund oder Mitarbeiter von Ihnen, der gewöhnlich bei Ihnen wohnt oder bei dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; oder (iii) einem Verwandten, Freund oder Mitarbeiter eines autorisierten Fahrers.

9.2. Es gibt auch keinen Schadensschutz für:
(a) die vollen Kosten für den Ersatz oder die Reparatur des von uns gelieferten Zubehörs, einschließlich, aber nicht beschränkt auf GPS-Geräte, verloren gegangene Schlüssel, schlüssellose Start- und Fernbedienungsgeräte sowie alle von uns gemäß Klausel 7 gelieferten Geräte; (b) Verlust oder Beschädigung von Waren oder Eigentum, die im Wohnmobil mitgeführt werden, unabhängig davon, ob sie Ihnen oder Dritten gehören; (c) persönliche Gegenstände, die im Wohnmobil zurückgelassen oder gestohlen wurden, oder für Verlust oder Beschädigung von Eigentum an oder in der Obhut von: (i) Ihnen; (ii) jedem Verwandten, Freund oder Mitarbeiter von Ihnen, der gewöhnlich bei Ihnen wohnt oder mit dem Sie zusammen sind seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat; oder (iii) ein Verwandter, Freund oder Mitarbeiter eines autorisierten Fahrers.

10. Unfälle oder Pannen

10.1. Wir werden zur Verfügung stellen
Sie haben einen Campervan, der von akzeptabler Qualität ist und sich in einem guten Zustand befindet, wobei das Alter des Campervans berücksichtigt wird, aber es kommt zu Pannen. Bei Pannen (aber nicht bei Unfällen) und wenn das Wohnmobil während der Mietzeit eine Panne hat, wird Ihnen ein 24-stündiger Pannendienst kostenlos zur Verfügung gestellt Muss kontaktieren Sie uns unter den in der Informationsbroschüre angegebenen Kontaktnummern, um Unterstützung zu arrangieren. Wir werden das Wohnmobil so schnell wie möglich bergen und reparieren. Wenn es jedoch nicht repariert werden kann, werden wir uns nach besten Kräften bemühen, ein Ersatz-Wohnmobil bereitzustellen, sofern eines verfügbar ist.

10.2. Wir sind nicht verantwortlich für:
(a) eine leere Batterie, weil das Licht oder das Unterhaltungssystem eingeschaltet geblieben sind;
(b) Reifenwechsel;
(c) verloren gegangene Schlüssel oder Fernbedienungsgeräte; oder
(d) Schlüssel oder Fernbedienung, die im Wohnmobil verschlossen sind. Zusätzliche Gebühren fallen an, wenn einer dieser Dienste auf Ihren Wunsch hin erbracht wird und Sie dafür verantwortlich sind Muss zahlen Sie für alle verursachten Schäden.

10,3. Unterliegt dem australischen Verbraucherrecht,
Wir sind nicht verantwortlich für:
(a) Flüge, die Sie verpasst haben;
(b) gestörte Urlaubspläne;
(c) Verluste oder Unannehmlichkeiten, die durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Wirbelstürme, Hagelstürme, Erdbeben, Buschbrände oder Pandemien verursacht wurden;
(d) Verlust des Vergnügens; oder
(e) Folgeschäden oder wirtschaftliche Verluste.

11. Meldung von Unfällen und Diebstählen

WICHTIGER HINWEIS
Ein Verstoß gegen einen Teil dieser Klausel 11 ist ein schwerwiegender Verstoß gegen den Mietvertrag. Weitere Einzelheiten finden Sie in Klausel 12.

11,1. Wenn Sie oder ein autorisierter Fahrer einen Unfall haben oder wenn das Wohnmobil gestohlen wird Muss melden Sie uns den Unfall oder Diebstahl so schnell wie möglich, jedoch nicht länger als 24 Stunden, nachdem er eingetreten ist, und füllen Sie das Formular zur Meldung eines Unfalls/Diebstahls vollständig aus.

11.2. Wenn das Wohnmobil gestohlen wird oder wenn Sie oder ein autorisierter Fahrer des Campervans einen Unfall haben, bei dem: (a) eine Person verletzt wird; (b) die andere Partei nicht angehalten hat oder die Unfallstelle verlässt, ohne Namen und Adressen auszutauschen; oder (c) die andere Partei unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zu stehen scheint,
Sie oder der autorisierte Fahrer Muss melden Sie den Diebstahl oder Unfall auch der Polizei.

11,3. Wenn Sie oder ein autorisierter Fahrer einen Unfall haben, Sie und der autorisierte Fahrer Muss:
(a) Namen und Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen mit dem anderen Fahrer austauschen; (b) ein Foto des anderen Führerscheins machen;
(c) nehmen Sie die Zulassungsnummern aller beteiligten Fahrzeuge;
(d) machen Sie so viele Fotos wie möglich und zeigen: (i) die Position der Fahrzeuge, bevor sie zum Abschleppen oder Bergen bewegt werden; (ii) den Schaden am Wohnmobil; (iii) den Schaden an Fahrzeugen oder Eigentum Dritter; und (iv) den allgemeinen Bereich, in dem sich der Unfall ereignet hat, einschließlich aller Straßen- oder Verkehrsschilder;
(e) die Namen, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen aller Zeugen einzuholen;
(f) alle Korrespondenz oder Gerichtsdokumente Dritter innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt an uns weiterzuleiten; und
(g) mit uns bei der Verfolgung von Gerichtsverfahren, die wir möglicherweise einleiten, oder bei der Verteidigung von Gerichtsverfahren, die aufgrund eines Unfalls gegen Sie oder uns eingeleitet werden, zusammenzuarbeiten, einschließlich der Teilnahme an: (i) unserer Anwaltskanzlei oder (ii) einer Gerichtsverhandlung.

11,4. Sie und ein autorisierter Fahrer dürfen nicht:
(a) ein Verschulden einzugestehen;
(b) versprechen, jegliche Ansprüche wegen Verlusts durch Dritte zu begleichen; oder
(c) die andere Partei von jeglicher Haftung zur Zahlung von Schäden infolge eines Unfalls, Diebstahls oder versuchten Diebstahls freistellen.

12. Folgen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen den Mietvertrag

12,1. Keine Schadensdeckung
Wenn Sie oder ein autorisierter Fahrer:
(a) eine schwerwiegende Verletzung des Mietvertrags in einer Weise begehen, die zu Schäden, Diebstahl des Wohnmobils oder Verlust durch Dritte führt; oder
(b) das Wohnmobil rücksichtslos fahren, sodass ein erheblicher Verstoß gegen die Verkehrssicherheitsvorschriften eingetreten ist. Sie und alle autorisierten Fahrer: (i) haben keinen Schadensschutz; (ii) haften für alle Schäden, Diebstahl des Campervans und Verluste durch Dritte; und (iii) haften und müssen alle zusätzlichen Kosten oder Ausgaben tragen, die uns als direkte Folge entstehen.

12,2. Kündigung und Wiederinbesitznahme
Nach vernünftigem Ermessen können wir den Mietvertrag kündigen und das Wohnmobil sofort in Besitz nehmen, wenn ein Verstoß gegen einen Teil der Unterklausel 12.1 vorliegt.

13. Datenschutz

13,1. Persönliche Informationen
(a) Wir verpflichten uns, den Datenschutz zu respektieren und werden Ihre personenbezogenen Daten nicht erheben, verwenden oder weitergeben, wenn dies gegen geltendes Recht verstoßen würde.
(b) Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, tun wir dies nur zum Zwecke der Erbringung von Mietdienstleistungen für Sie. Wenn Sie sich dafür entscheiden, uns diese Informationen nicht zur Verfügung zu stellen, können wir Ihnen diese Mietdienstleistungen möglicherweise nicht anbieten.
(c) Wir ergreifen angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten korrekt, aktuell und vollständig sind und dass sie vor Missbrauch, Verlust oder unbefugtem Zugriff, Änderung oder Offenlegung geschützt sind.

13,2. Ortungsgerät
(a) Am Wohnmobil ist ein Ortungsgerät angebracht, das es uns ermöglicht, das Wohnmobil zu verfolgen, wenn es sich nicht mehr in unserem Besitz befindet. Wenn Sie den Mietvertrag unterzeichnen, ermächtigen Sie uns, das Tracking-Gerät zu verwenden, um das Wohnmobil zu verfolgen und andere Daten zu seiner Nutzung aufzuzeichnen, bis es an uns zurückgegeben wird.
(b) Du Muss manipulieren Sie das Ortungsgerät nicht und entfernen Sie es nicht aus dem Wohnmobil.

14. Definitionen und Interpretation

14,1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Unfall bezeichnet ein unbeabsichtigtes und unvorhergesehenes Ereignis, einschließlich:
(a) eine Kollision zwischen dem Wohnmobil und einem anderen Fahrzeug oder Gegenstand, einschließlich Tieren und Straßeninfrastruktur;
(b) Überschläge; und
(c) Wetterereignisse, einschließlich Hagelschäden, die zu Schäden oder Verlusten Dritter führen.

Autorisierter Fahrer bezeichnet jeden Fahrer des Campervans, der von uns zugelassen wurde und der vor Mietbeginn im Mietvertrag vermerkt ist.

Wohnmobil bezeichnet das im Mietvertrag beschriebene Wohnmobil und beinhaltet seine Teile, Komponenten und Zubehör, einschließlich des GPS-Geräts.

Schaden bedeutet:
(a) Verlust oder Beschädigung des Campervans einschließlich seiner Teile, Komponenten und Zubehörteile, einschließlich des GPS-Geräts, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind;
b) Abschlepp- und Bergungskosten;
(c) Festsetzung der Gebühren; und
(d) Nutzungsverlust,
Zur Klarstellung: Schäden an der Frontscheibe, den Scheinwerfern, Lichtern oder Reifen, die den Campervan nicht verkehrstauglich machen, sind keine angemessene Abnutzung

Deckung des Schadens bezeichnet den Versicherungsschutz, den Sie und ein autorisierter Fahrer für Schäden, Diebstahl, versuchten Diebstahl und Verlust durch Dritte gemäß Klausel 8 haben, vorbehaltlich der Haftungsausschlüsse in Klausel 9.

Übermäßiger Schaden bezeichnet den Betrag, einschließlich Mehrwertsteuer, bis zu dem Sie Muss zahlen Sie uns im Falle eines Unfalls oder eines versuchten Diebstahls, der zu Schäden oder zum Verlust Dritter führt, oder wenn das Wohnmobil gestohlen und nicht wiedergefunden wurde.

Ende der Vermietung bezeichnet das Datum und die Uhrzeit, die im Mietvertrag angegeben sind, oder das Datum und die Uhrzeit, zu der das Wohnmobil an uns zurückgegeben wird, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

Wohnmobilvermietung in Exmouth, We, Us, Our, steht für Scott Diffen ATF the Winderabandi Trust, firmierend als Exmouth Camper Hire ABN 80 694 891 425.

Nutzungsverlust bedeutet unseren Schaden, der täglich zu dem im Mietvertrag angegebenen Tagessatz berechnet wird, weil das Wohnmobil repariert oder ersetzt wird, wenn es aufgrund eines Unfalls abgeschrieben oder gestohlen wurde.

Schwerer Verstoß bedeutet einen Verstoß gegen eine der folgenden Bedingungen:
(a) Klauseln 2 (alle Teile); 3 (alle Teile); 4 (alle Teile); Unterabsätze 5.5, 5.6, 5.7, 5.8 oder 5.10, die Schäden, Diebstahl des Campervans oder Verlust durch Dritte verursachen;
(b) Klausel 11 (alle Teile), die uns daran hindert, einen Anspruch aufgrund eines Unfalls oder Diebstahls ordnungsgemäß zu untersuchen oder einen Unfall- oder Diebstahlanspruch geltend zu machen oder abzuwehren; oder
(c) Unterklausel 13.2 (b).

Offroad bezeichnet ein Gebiet, eine Oberfläche oder ein Gelände, das keine versiegelte oder unbefestigte Straße ist und umfasst, ist aber nicht beschränkt auf unbefestigte Straßen, Feuerwege, Wege, Fluss- und Tidenübergänge, Bachbetten, Strände, Bäche, Dämme, Flüsse, Hochwasser, Sand, Wüsten, Felsen, Felder und Koppeln.

Überkopfschaden bedeutet:
(a) Schäden am Wohnmobil; oder
(b) Verlust durch Dritte, verursacht durch: (i) Kontakt zwischen dem Teil des Campervans, der sich auf oder über der Höhe der Oberseite der Frontscheibe befindet, mit Gegenständen, die den Weg überstehen oder behindern; (ii) Gegenstände, die auf dem Dach des Campervans platziert werden; oder (iii) Sie oder eine Person, die auf dem Dach des Campervans steht oder sitzt.

Mietgebühren bezeichnet die Gebühren, die für die Anmietung des Campervans bei uns zu zahlen sind, zusammen mit der Mehrwertsteuer und allen anderen Steuern oder Abgaben, die alle im Mietvertrag vollständig aufgeführt sind.

Mietzeitraum bezeichnet den Zeitraum, der zu dem im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt beginnt und mit dem Ende des Mietverhältnisses endet.

Mietstation bezeichnet den Ort, von dem aus das Wohnmobil gemietet wird, wie im Mietvertrag angegeben.

Sicherheitsbürgschaft bezeichnet den auf dem Mietvertrag angegebenen Betrag, den wir zu Beginn der Miete von Ihnen als Sicherheit für die Mietkosten und andere Gebühren und Entgelte, die während Ihrer Miete anfallen, einziehen. Der Betrag ist gemäß Unterabschnitt 5.2 vollständig erstattungsfähig.

Beginn der Vermietung bezeichnet das Datum und die Uhrzeit des Mietbeginns, wie im Mietvertrag angegeben.

Verlust durch Dritte bezeichnet den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum Dritter, einschließlich anderer Kraftfahrzeuge, und jegliche Ansprüche auf Einkommensverlust Dritter.

Ortungsgerät bezeichnet ein GPS- oder anderes Gerät, das am Wohnmobil angebracht ist und über elektronische Ortungsfunktionen verfügt, um seinen Standort und andere Daten wie Geschwindigkeit, Bremsleistung und Kraftstoffstand zu ermitteln.

Schäden am Unterboden bezeichnet alle Schäden am Wohnmobil, die durch den Kontakt zwischen der Unterseite des Campervans und einem Teil der Fahrbahn oder einem Objekt oder Hindernis, einschließlich Bordsteinen, Dachrinnen, Geschwindigkeits- oder Straßenunebenhäuschen, Barrieren oder Radstopps, verursacht werden und nicht durch einen Aufprall auf ein anderes Fahrzeug entstehen.

Unasphaltierte Straße bezeichnet eine Straße, bei der es sich nicht um eine Straße handelt, an der vorübergehend Bauarbeiten durchgeführt werden, die zwar angelegt und gebaut, aber nicht mit einem harten Material wie Teer, Bitumen oder Beton abgedichtet ist.

Du, dein bezeichnet die Person, unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine Regierungsbehörde handelt, die den Campervan von uns mietet und deren Name im Mietvertrag aufgeführt ist.

14,2. Interpretation
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:
(a) Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sind nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und haben keinen Einfluss auf deren Interpretation; und
(b) wenn Sie aus zwei oder mehr Personen bestehen, ist jede von ihnen gesamtschuldnerisch gebunden.